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   BFH, 27.11.2013 - I R 17/13   

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https://dejure.org/2013,45881
BFH, 27.11.2013 - I R 17/13 (https://dejure.org/2013,45881)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2013 - I R 17/13 (https://dejure.org/2013,45881)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2013 - I R 17/13 (https://dejure.org/2013,45881)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    VGA: Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner als nicht erdienbare Neuzusage

  • openjur.de

    VGA: Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner als nicht erdienbare Neuzusage

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 6a, KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG VZ 2005
    VGA: Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner als nicht erdienbare Neuzusage

  • Bundesfinanzhof

    VGA: Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner als nicht erdienbare Neuzusage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6a EStG 2002, § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, EStG VZ 2005
    VGA: Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner als nicht erdienbare Neuzusage

  • IWW
  • rewis.io

    VGA: Hinterbliebenenversorgung für den neuen Lebenspartner als nicht erdienbare Neuzusage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Ertragsteuerliche Behandlung einer Versorgungszusage zu Gunsten der Lebensgefährtin des gesellschafter-Geschäftsführers nach Versterben der ursprünglich begünstigten Ehefrau.

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ertragssteuerliche Behandlung einer Pensionszusage zu Gunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Pensionszusage für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH kann verdeckte Gewinnausschüttung sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    GGF: Strenge Regeln zur Erdienbarkeit bei Hinterbliebenenleistungen

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1564
  • DB 2014, 2912
  • BFH/NV 2014, 731
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.01.2002 - I R 56/01

    Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - I R 17/13
    a) Eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilte Pensionszusage kann nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats u.a. nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841, jeweils m.w.N.).

    Insbesondere lässt sich der Zeitraum zwischen dem Tod der zunächst begünstigten Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers einerseits und der Begünstigung seiner späteren Lebensgefährtin und --seit der Eheschließung im Jahre 2000-- Ehefrau andererseits aus steuerrechtlicher Sicht nicht als bloßer unbeachtlicher "Unterbrechenszeitraum" qualifizieren (s. dazu --jedoch bei anderweitig gelagertem Sachverhalt-- Senatsurteil in BFH/NV 2002, 1055).

  • BFH, 18.03.2009 - I R 63/08

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Witwenrente an über 65jährigen

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - I R 17/13
    a) Eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilte Pensionszusage kann nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats u.a. nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841, jeweils m.w.N.).

    Die --abermalige-- Ausdehnung der versprochenen Versorgungsanwartschaft zugunsten der rund fünf Jahre jüngeren Z stellt sich deshalb als ein neues und die Klägerin erstmals belastendes Versorgungsversprechen dar, das als solches und aus Sicht des Zusagezeitpunkts nach den beschriebenen Maßstäben von X nicht mehr hätte erdient werden können (s. bezogen auf eine Witwenversorgung auch Senatsurteil in BFH/NV 2009, 1841).

  • BFH, 15.03.2000 - I R 40/99

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - I R 17/13
    a) Eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilte Pensionszusage kann nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats u.a. nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - I R 17/13
    a) Eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilte Pensionszusage kann nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats u.a. nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841, jeweils m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2013 - 12 K 12227/10

    Körperschaftsteuer 2003 bis 2005; gesonderter Feststellung des verbleibenden

    Auszug aus BFH, 27.11.2013 - I R 17/13
    Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen, und zwar bezogen auf die Bescheide über Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2003 und 2004 sowie verbleibenden Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer und vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31. Dezember 2005 als unzulässig und bezogen auf die Bescheide über Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2005 sowie verbleibenden Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer und vortragsfähigen Gewerbeverlust auf den 31. Dezember 2003 und 31. Dezember 2004 als überwiegend unbegründet (FG Berlin-Brandenburg vom 30. Januar 2013  12 K 12227/10, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 949).
  • FG Münster, 20.11.2014 - 12 K 3758/11

    Betriebliche Veranlassung einer Pensionszusage, Mitunternehmerstellung nach

    Der 9. Senat des FG Münster legte als Vergleichsmaßstab den 10-Jahreszeitraum für beherrschende Gesellschafter (vgl. dazu zuletzt BFH-Urteil vom 27. November 2013 I R 17/13, BFH/NV 2014, 731) sowie den 12-Jahreszeitraum für nicht beherrschende Gesellschafter (vgl. dazu u. a. BFH-Urteil vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225) an und wertete die beim Beigeladenen gegebenen sieben Jahre und sieben Monate als nicht ausreichend an.

    In jüngeren Entscheidungen zur Rechtslage nach Inkrafttreten des § 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG n. F. hat der BFH beim Fremdvergleich weiterhin auf einen 10- bzw. 12-Jahreszeitraum abgestellt (vgl. BFH-Urteil vom 27. November 2013 I R 17/13, BFH/NV 2014, 731 (Streitjahre 2003 bis 2005)), so dass der Änderung des Zeitraums für den Eintritt der Unverfallbarkeit von Betriebsrenten nach § 1b Abs. 1 Satz 1 BetrAVG keine maßgebende Bedeutung zukommt.

  • FG Hamburg, 15.04.2016 - 3 K 13/16

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei nachträglicher Zusage der Dynamisierung einer

    Ein beherrschender Gesellschafter soll die Pensionszusage jedenfalls dann noch erdienen können, wenn der Zeitraum zwischen der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre beträgt (BFH-Urteil vom 27.11.2013 I R 17/13, BFH/NV 2014, 731).
  • FG Sachsen-Anhalt, 25.02.2015 - 3 K 135/12

    Verhältnis der Vorschriften § 4d Abs. 1 Satz 1 EStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG -

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des I. Senats des BFH, der sich das erkennende Gericht anschließt, kann eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilten Pensionszusage u.a. nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (BFH-Urteile vom 25. Juni 2014 I R 76/13, BFHE 246, 166, BFH/NV 2014, 1672; vom 27. November 2013 I R 17/13, BFH/NV 2014, 731; jeweils m.w.N.).
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